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   RG, 04.07.1916 - V 277/16   

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https://dejure.org/1916,195
RG, 04.07.1916 - V 277/16 (https://dejure.org/1916,195)
RG, Entscheidung vom 04.07.1916 - V 277/16 (https://dejure.org/1916,195)
RG, Entscheidung vom 04. Juli 1916 - V 277/16 (https://dejure.org/1916,195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Begriff des vorsätzlichen Vorenthaltens von Krankenversicherungsbeiträgen (RVO. § 533). 2. Einheitliches Zusammentreffen der Vergehen gegen § 532 Abs. 1 Nr. 2 und § 533 RVO.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 50, 133
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LG Stuttgart, 28.02.2017 - 22 AR 1/17

    Vorlage zum Oberlandesgericht zur Herbeiführung eines Musterentscheids im

    Die Kläger in den Verfahren " Wolverhampton City Council , Az. 22 O 101/16", " Gehrt , Az. 22 O 152/16", " Peltier , Az. 22 O 168/16", " Menke , Az. 22 O 170/16", " ITAS AG , Az. 22 O 177/16", " Upgang , Az. 22 O 181/16", " Best u.a. , Az. 22 O 193/16", " Pinkawa, Az. 22 O 201/16", "Ruhe u.a. , Az. 22 O 202/16", " Breil , Az. 22 O 205/16", " Heubach, Az. 22 O 206/16", " Gude, Az. 22 O 208/16", " Simons , Az. 22 O 209/16", " Frank , Az. 22 O 211/16", " Fuchs u.a ., Az. 22 O 213/16", "Rasplicka , Az. 22 O 214/16", " Goldinger , Az. 22 O 277/16", " Coronation Global Emerging Markets Equity Fund , Az. 22 O 282/16, " Krogoll , Az. 22 O 338/16" und " Müller 22 O 351/16" werden von zwei Anwaltssozietäten gemeinsam vertreten und haben folgende, gleichlautende Musterverfahrensanträge gestellt:.
  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 145/88

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Vorenthaltung von

    Vorenthalten in diesem Sinne aber sind Beitragsteile bereits dann, wenn sie bei Fälligkeit der Beitragsschuld nicht an die Einzugsstelle abgeführt sind (RGSt 50, 133, 134; Senatsurteile vom 28. Juni 1960 a.a.O. S. 749, vom 7. November 1961 - VI ZR 5/61 - VersR 1962, 24, 26 f. und vom 1. April 1969 - VI ZR 229/67 - VersR 1969, 637, 638).
  • BGH, 29.02.1972 - VI ZR 199/70

    § 533 RVO als Schutzgesetz für Ersatzkassen

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  • BGH, 14.04.1954 - 1 StR 565/53

    Rechtsmittel

    § 533 RVO setzt voraus, daß den Arbeitnehmern die Beitragsanteile einbehalten worden sind; hierzu genügt schon jede tatsächliche Kürzung des Lohnes oder Gehaltes um die Anteile (RGSt 40, 235; 50, 133).
  • BGH, 25.02.1975 - VI ZR 222/73

    Vorsätzliche Nichtabführung von Versicherungsbeiträgen bei Fälligkeit -

    Reichen die Mittel nicht aus, um Nettolöhne und Beiträge zu zahlen, dann müssen die Löhne entsprechend gekürzt werden (vgl. RGSt 40, 235, 237; 50, 133, 134; BGH Urt. v. 7. Juni 1963 - VI ZR 144/62 = a.a.O.).
  • BGH, 06.04.1972 - 4 StR 28/72

    Bestimmung der Fälligkeit einer Abführung von Arbeitnehmerbeitragsanteilen zur

    Vorliegend sind die Löhne und Gehälter für September 19[xxxxx] - von den Arbeitnehmerbeitragsanteilen abgesehen ("mit vorgenannter Beschränkung") - bereits vor dem erwarteten Eingang des am 9. Oktober 1963 ausgestellten Schecks des Landschaftsverbandes Rheinland vollständig bezahlt worden (UA 14) Falls in diesem Zeitpunkt keine anderen Mittel zur Verfügung gestanden haben, hätten Löhne und Gehälter entsprechend gekürzt werden müssen (RGSt 50, 133, 134).
  • BGH, 19.06.1957 - 4 StR 48/57

    Rechtsmittel

    Es genügt vielmehr vorsätzliches Handeln (RGSt 50, 133 [134]).
  • BGH, 13.10.1953 - 1 StR 235/53

    Rechtsmittel

    Wenn ihm nicht mehr Geld zur Verfügung stand, hätte er den Arbeitern nur Abschlagszahlungen leisten dürfen und die abgezogenen Beitragsanteile abführen müssen (RGSt 50, 133; HRR 27, 186).
  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 113/52

    Rechtsmittel

    (Vgl RGSt 50, 133.) Daß die in den §§ 398 und 402 RVO bezeichneten Anordnungen seitens des Versicherungsamtes getroffen waren, ist aus dem Urteil nicht ersichtlich.
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